von Matthias Bauer
Die politische Diskussion um die sieben Bürohochhäuser der Urbanen Mitte im Gleisdreieck wurde jahrelang geprägt durch die Angst vor Schadensersatzforderungen. Sollte das im städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck von 2005 beschriebene Bauvolumen nicht zustande kommen, drohten angeblich Entschädigungszahlungen im dreistelligen Millionenbereich für das Land Berlin bzw. den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Aber ist das wirklich so? Kann ein 18 Jahre alter Vertrag einen Bebauungsplan begründen?
Die Bürgerinitiative Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. hat in Kooperation mit den NaturfreundenBerlin e.V. diese Frage in einem Rechtsgutachten prüfen lassen. Das Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis.
Die Prüfung der Rechtslage durch Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte kommt nun zu dem klaren Ergebnis, dass der städtebauliche Vertrag von 2005 gegen wesentliche Rechtsprinzipien verstößt. In § 1, Absatz 3 Baugesetzbuch heißt es:
„ . . . Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden . . .“
Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass die Parlamentarier frei von vertraglichen Bindungen über Bebauungspläne beraten und entscheiden können. Genau dies würde jedoch durch die Drohung mit Schadensersatz verhindert.
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oder vor Ort: am Sonntag, den 3. September lädt die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. wieder zu einer Infoveranstaltung am Bauzaun zur Urbanen Mitte ein – von 15 bis 18 Uhr, am ehemaligen Poststellwerk in der Nähe der Skateranalage.
der Park Gleis Dreieck soll Park zur Erholung der Anwohner und Besucher bleiben nein zu Bürohochhäuser sollen sie woanders bauen man braucht auch ein Platz zur Erholung und Entspannung